Kontaktdaten
Dipl.- Ing. Thomas Hankel
Beratender Ingenieur &
Sachverständiger für Brandschutz
Software Center 1
35037 Marburg
Telefon: (06421) 48 56 - 98
E-Mail: info@hankel.de
 

Aktuelles

29.08.2005
Hessen gibt im StAnz. Nr 35 vom 29.08.2005 die Einführung der neuen Musterverordnung über den Betrieb von Versammlungsstätten MVStättV - Muster-Versammlungsstättenverordnung (Stand Juni 2005) bekannt.

MVStättV (Juni 2005)
Begründung und Erläuterung zur MVStättVO (Juni 2005)

Juni 2005
Das vfdb-Referat 4 "Ingenieurmethoden des Brandschutzes" veröffentlichen zur Interschutz den vfdb-L
eitfaden Ingenieurmethoden des Brandschutzes als Entwurf.

vfdb-Leitfaden (Juni 2005)


10.06.2005
Die Hessische Bauordnung vom 18. Juni 2002 wurde wie folgt ergänzt:

In § 13 wird als Abs. 5 angefügt:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Januar 2014 entsprechend auszustatten.