Brandlastermittlung
In Zusammenhang mit der bauaufsichtlichen Einführung der Industriebaurichtlinie
in den einzelnen Bundesländern ist es ggf. erforderlich, bei der
Planung von Neubauten, aber auch Umbauten, die eine Nutzungsänderung
nach sich ziehen, eine Brandlastermittlung durchzuführen.
Die Brandlastberechnung dient dazu, objektive Kriterien zur Beurteilung eines Projektes bezüglich der Brandgefährdung zu erhalten.
Sie ist dann Grundlage für ein Brandschutzkonzept gemäß Industriebaurichtline.
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