Flucht-
und Rettungspläne
Gemäß § 55 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
- hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen oder nach
Erfordernis auch mehrere Flucht- und Rettungspläne an geeigneter
Stelle auszuhängen, wenn die Lage, die Ausdehnung und die Art der
Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Flucht und Rettungspläne
werden von uns gemäß...
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DIN 4844-Teil 3 (Ausgabe September
2003) |
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Unfallverhütungsvorschrift BGV
A8 (Ausgabe April 2002) |
...auf der Basis von AutoCAD 2006 mit Symbolen im Vektorformat angefertigt.
Flucht- und Rettungspläne
sollen im Betrieb die Voraussetzungen schaffen für:
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das Verhalten der Arbeitnehmer im
Gefahrenfall |
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die Flucht der Arbeitnehmer ins
Freie oder in einen gesicherten Bereich unterstützen |
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die Rettung gefährdeter Arbeitnehmer
durch betriebseigene oder -fremde Hilfskräfte aus
der Arbeitsstätte regeln |
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die schnelle Übersicht über
vorhandene Hilfsmittel schaffen (z.B. Feuermelder, Feuerlöscher,
Löschdecken, Tragen). (Flucht- und Rettungsplan) |
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