Kontaktdaten
Dipl.- Ing. Thomas Hankel
Beratender Ingenieur &
Sachverständiger für Brandschutz
Software Center 1
35037 Marburg
Telefon: (06421) 48 56 - 98
E-Mail: info@hankel.de

Flucht- und Rettungspläne
Gemäß § 55 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen oder nach Erfordernis auch mehrere Flucht- und Rettungspläne an geeigneter Stelle auszuhängen, wenn die Lage, die Ausdehnung und die Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

Flucht und Rettungspläne werden von uns gemäß...

DIN 4844-Teil 3 (Ausgabe September 2003)

Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 (Ausgabe April 2002)

...auf der Basis von AutoCAD 2006 mit Symbolen im Vektorformat angefertigt.

Flucht- und Rettungspläne sollen im Betrieb die Voraussetzungen schaffen für:

das Verhalten der Arbeitnehmer im Gefahrenfall

die Flucht der Arbeitnehmer ins Freie oder in einen gesicherten Bereich unterstützen

die Rettung gefährdeter Arbeitnehmer durch betriebseigene oder -fremde Hilfskräfte aus der Arbeitsstätte regeln

die schnelle Übersicht über vorhandene Hilfsmittel schaffen (z.B. Feuermelder, Feuerlöscher, Löschdecken, Tragen). (Flucht- und Rettungsplan)