Brandschutznachweise
Solide Kenntnisse über den vorbeugenden Brandschutz gewinnen zunehmend
an Bedeutung, da alle Bundesländer mit der Novellierung ihrer Bauordnungen
in unterschiedlicher Weise die Forderung nach der Vorlagen von Brandschutznachweisen
stellen.
Die Brandschutzanforderungen an Gebäude der Gebäudeklasse 1
bis 5 sind in den Landesbauordnungen standardisiert und ablesbar.
Durch
die bauaufsichtliche Anerkennung des Büroinhabers als Nachweisberechtigter
für vorbeugenden Brandschutz in Hessen und Thüringen stellen
wir eigenverantwortlich bautechnische Nachweise für Gebäude
der Gebäudeklasse 1 bis 4 auf. Dadurch entfallen in den oben genannten
Bundesländern die kostenpflichtigen bauaufsichtlichen
Prüfungen der Brandschutznachweise. |